Information für Privatpatienten! NEUE PREISE AB 01.01.2024. Bitte informieren Sie sich vorab bei ihrer Versicherung, welche Kosten übernommen werden. Mehrkosten, die die Versicherung nicht übernimmt, müssen von Ihnen privat getragen werden.
Sollten Sie bei einer privaten Krankenkasse versichert sein, so teilen Sie uns dies bitte bei der Anmeldung mit. Für die Rechnungserstellung ist es wichtig, dass Sie uns im Vorfeld informieren, ob Sie im Standardtarif der Privatkasse versichert, beihilfeberechtigt oder "ganz normal" privat versichert sind.
Leistungskatalog der Praxis ERGO und HAND:
findet innerhalb des ersten Behandlungstermines statt (einmalig) | 64,05 EUR
30 Minuten | 85,86 EUR (incl. Kinesio-Taping, Flossing, Pulsationsmassage, Physiokey)
45 Minuten | 115,60 EUR (incl. Kinesio-Taping, Flossing, Pulsationsmassage, Physiokey)
Wärme oder Kälte | 13,15 EUR
11,80 EUR
Wir orientieren uns dabei an der Gebührenverordnung für Therapeuten (GebüTh). Wir faktorieren bei Privatversicherten den 1,7 fachen Satz der VdaK-Preise . Die Höhe der Faktorierung ergibt sich aus dem Servicegrad (Sonderleistungen nach Absprache).
Gestützt durch Urteile der bisherigen Rechtsprechung wurde allgemein, angelehnt an die ärztliche Verfahrensweise, die preisliche Untergrenze auf den 1,8fachen vdek-Satz und die Obergrenze auf den 2,3fachen vdek-Satz festgelegt. Damit liegen wir mit unserer Faktorierung unter den üblichen Sätzen.
Privatversicherte erhalten zu Beginn der Behandlung eine Honorarvereinbarung, die Sie auch zur Abklärung einer Kostenübernahme durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle einreichen können. Nach Rezeptabschluss wird Ihnen der vereinbarte Betrag in Rechnung gestellt. Diese Rechnung kann bei der privaten Krankenversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach dem von Ihnen abgeschlossenen Krankenversicherungstarif. Für genauere Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Versicherer.
Die Erstattungsansprüche der beihilfeberechtigten Patienten gegenüber den Beihilfestellen richten sich nach den jeweils gültigen Beihilfevorschriften, die bundesweit differieren können. Dadurch kann es zu einer nicht vollständigen Erstattung der Gebührenrechnung kommen. Sollten Sie für diese Art von Differenzen eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, müssten Sie die Rechnung auch dort mit angeben.
Sollte Ihre Kasse entgegen den Bestimmungen in ihrem persönlichen Tarifvertrag Probleme bei der Erstattung machen, so haben Sie die Möglichkeit Einspruch zu erheben.
Informationen zur Preisgestaltung bei Privatpatienten finden Sie unter Link: www.privatpreise.de.
Sollte Ihre Versicherung die Erstattungsbeiträge kürzen können Sie in so einem Fall schriftlich Einspruch einlegen. Sollte es dennoch Probleme geben, können Sie sich zunächst an einen Ombudsmann wenden, der als Schlichter kostenlos zwischen Ihnen und der PKV vermitteln soll.
Die Privatrezepte sehen oft anders aus als die Rezepte/ärztlichen Verordnungen bei kassenversicherten Patienten. Vom Arzt ist jedoch meist dasselbe einzutragen: Heilmittel, Anzahl der verordneten Behandlungen, Diagnose sowie Adresse des Patienten. Anders als bei Kassenrezepten gibt es bei Privatversicherten keine Fristen, bis wann die Therapie nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden muss.
Die privaten Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für unsere Behandlungen. Bitte beachten Sie, dass nicht immer die vollständige Höhe der Kosten übernommen wird. Wir empfehlen, dass Sie im Voraus klären, ob Ihre Kasse die Kosten übernimmt.